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Satzung



§1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen  „ RUDERCLUB AMICITA BAD HERSFELD“ .Er soll in das Vereinsregister eingetreten werden. Nach der Eintragung lautet der Name
RUDERCLUB AMICITA BAD HERSFELD.
Der Verein hat seinen Sitz in Bad Hersfeld.

§2 Zweck
Der Verein bezweckt die Pflege und Förderung des Rudersports. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabeordnung. Er ist selbstlos. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein will Mitglied des Landessportbundes Hessen werden.
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
 
Dem Verein gehören an:
 
(3-1) Ehrenvorsitzender
(3-2) Ehrenmitglieder
(3-3) aktive Mitglieder
(3-4) Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren.
(3-5) passive Mitglieder
(3-6) fördernde Mitglieder
 
zu (3-1)
 
Der Verein kann einen Ehrenversitzenden / eine Ehrenvorsitzende ernennen. Zum / zur Ehrenvorsitzenden kann nur gewählt werden, wer sich zuvor in besonders hervorragender Weise als 1. Vorsitzende/r / 2. Vorsitzende/r um die Belange des Vereins verdient gemacht hat. Dieser / diese wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung auf Lebenszeit mit einfacher Mehrheit gewählt. Er / sie ist von der Beitragsbezahlung befreit. Der / die Ehrenvorsitzende kann im Auftrag des Vorstandes repräsentative Aufgaben im Einzelfall wahrnehmen. Die diesbezüglichen Rahmenbedingungen werden in der Geschäftsordnung festgelegt. Er / sie hat Sitz und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Er / sie kann vom Vorstand zu dessen Sitzungen eingeladen werden und kann diesen dann beraten.
 
zu (3-2)
 
Personen, die sich um den Klub und in der Sportbewegung in hervorragender Weise verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Vorschläge seitens der Mitglieder sind möglich. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
 
 
zu (3-3)
 
Aktives Mitglied kann jeder ohne Unterschied des Geschlechts, des Berufs, der Staatsangehörigkeit und der Konfession werden.
 
zu (3-4)
 
Ein Mindestalter für die Aufnahme Jugendlicher ist nicht erforderlich. Die Belange der Jugendlichen werden durch eine Jugendordnung geregelt. Jugendliche Mitglieder sind nicht berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Mit Zustimmung des Vorstandes ist eine solche Teilnahme möglich.
 
zu (3-5)
 
Passive Mitglieder des Vereins können alle Personen werden, die bereit sind, den Verein ideell und materiell zu fördern. Passive Mitglieder nehmen am Sportbetrieb nicht teil. An gesellschaftlichen Veranstaltungen ist eine Teilnahme zu Mitgliedsbedingen möglich und erwünscht. Passive Mitglieder sind berechtigt, mit Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Für die Aufnahme von passiven Mitgliedern gelten die gleichen Bedingungen wie bei aktiven Mitgliedern.
 
zu (3-6)
 
Fördernde Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, den Verein ideell und materiell zu fördern. Fördernde Mitglieder nehmen am Sportbetrieb nicht teil. An gesellschaftlichen Veranstaltungen ist eine Teilnahme möglich und erwünscht. Fördernde Mitglieder sind berechtigt, ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die Aufnahme von fördernden Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand.
 
 
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig. Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Kalenderjahres zu erfolgen, spätestens zum 30.09.
 
Der Ausschluss eines Mitgliedes bedarf einer Mehrheit von 2/3 des Vorstandes.
 
Die Mitgliedschaft ist nicht politisch, rassischen, weltanschaulichen oder konfessionellen Gesichtspunkten abhängig.
 
§4 Mitgliedsbeiträge
1. Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, der zu Beginn des Geschäftsjahres fällig ist. Die Art und Höhe des Beitrages wird von der Mitgliedsversammlung festgelegt.
 
2. Die Art und Höhe zusätzlicher Gebühren wird von der Vorstandschaft festgelegt.
 
3. Die Gebührenordnung fasst alle Beiträge und Gebühren des RC Amicitia Bad Hersfeld e.V. zusammen.
 
§5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Er wird von der Mitgliedsversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende gemeinschaftlich vertreten.
 
§6 Mitgliedsversammlung
Die ordentliche Mitgliedsversammlung findet einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliedsversammlung findet statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von 1/5 der Mitglieder des Vereins schriftlich oder Vorstand verlangt wird. Dabei sollen die Gründe angegeben werden.
§7 Einberufung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufung beträgt 10 Tage.
 
§8 Ablauf der Mitgliederversammlung
 
Die Mitgliederversammlung wird vom 1.Vorstizenden oder einem anderen Vorstandmitglied geleitet. Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses zu protokolieren. Das Protokoll ist vom Schriftführer oder im Falle seiner Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied zu unterschreiben.
 
§9 Arbeitsstunden
1. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet Arbeitsstunden zu erbringen.
 
2. Hiervon ausgenommen sind Mitglieder unter 18 Jahren, über 65 Jahren und Ehrenmitglieder. Darüber hinaus können einzelne Mitglieder durch die Vorstandschaft von den Arbeitsstundenbefreit werden. Hierzu muss der Vorstandschaft ein schriftlicher Antrag vorgelegt werden.
 
3. Als „aktiv“ gilt, wer das sportliche Angebot und/oder die Veranstaltungen des RC Amicitia Bad Hersfeld e.V. nutzt.
 
4. Die Anzahl der Arbeitsstunden legt die Mitgliedsversammlung fest. Werden Arbeitsstunden nicht geleistet, so wird eine finanzielle Ersatzleistung fällig, deren Höhe die Mitgliedsversammlung festlegt.
 
5. Die aktuell zu erbringende Anzahl von Arbeitsstunden, sowie die finanzielle Ersatzleistung sind in der Gebührenordnung aufgeführt.
 
§10 Jugendordnung
 
Die Arbeit und Organisation der Jugendgruppe des RC Amicita Bad Hersfeld e.V. wird durch die derzeit gültige Jugendordnung geregelt, die Bestandteil diese Satzung ist.
 
§11 Satzungsänderung
 
Satzungsänderungen können nur mit 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigen Mitglieder beschlossen werden.
 
§12 Auflösung des Vereins
 
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Bad Hersfeld, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
 
Stand: Februar 2023