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Ruderordnung

Die Ruderordnung ist eine sonstige Bestimmung im Sinne der Vereinssatzung und gilt für alle Mitglieder, Schulruderer und Gäste des Ruderclub Amicitia Bad Hersfeld (RCA).
Sie dient der Sicherheit des Ruderbetriebes, der Einhaltung der auf dem befahrenen Gewässer geltenden Vorschriften und dem Erhalt von Booten und Material.
 

1.Grundsätzliches

 

  1. Das Hausrevier ist begrenzt auf der Fulda zwischen der Steganlage des
Kanu Vereins und der Kurve auf Höhe des Stadtteils Eichhof (siehe Anhang). Fahrten außerhalb des Hausreviers sind Wanderfahrten.
 
  1. Die Bootshalle dient ausschließlich der Lagerung der Boote und Zubehör. Sie ist weder Spielplatz noch Aufenthaltsort. Die Lagerung der nicht Vereinseigenen Booten und Zubehör wird vom Vorstand bestimmt und geregelt.
 
  1. Rudern ist grundsätzlich nur während der Übungszeiten und unter Aufsicht eines Trainers oder dem Vorstand gestattet. Rudern außerhalb der Übungszeiten ist nur auf eigene Gefahr möglich.
Rudern außerhalb der Übungszeiten und ohne Aufsicht kann je nach Gruppierung
vom Trainer/Vorstand im Einzelfall gestattet werden. Die Schlüsselvergabe vom Bootshaus erfolgt nach einer Gruppierung und wird vom Vorstand überwacht.
 
  1. Die Teilnahme am Rudersport erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Jeder aktiv auf dem Wasser Sporttreibende hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit des Verkehrs auf dem Wasser und an Land gewährleistet ist und dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
 
  1. Ein Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Ebenso trägt er auch für andere Verantwortung (Fürsorgepflicht, die besonders für alle Vereinsmitglieder untereinander gilt) und muss dementsprechend kommunizieren und handeln.
 
  1. Eine ausreichende Schwimmfähigkeit ist notwendige Voraussetzung für die Nutzung des Rudermaterials. Sie ist im Aufnahmeantrag der RCA zu bestätigen und bei Neumitgliedern vor dem ersten Training zu erfragen. Die ärztliche Überprüfung der gesundheitlichen Eignung soll jeder Sportler regelmäßig eigenverantwortlich durchführen.
 
  1. Es gelten die öffentlich-rechtlichen Regelungen, insbesondere die Wasser- und Schifffahrtsordnung sowie die Straßenverkehrsordnung und das Straßenverkehrsgesetz
 
  1. Rudern ist eine Sportart, die erlernt werden muss. Beim RCA erfolgt die Ausbildung in Ruderkursen. Jeder Anfänger hat einen solchen Ruderkurs zu durchlaufen. Schnupperruderer müssen vor der ersten Einheit die Einverständniserklärung für den Schnupperkurs ausfüllen und dem Vorstand oder Trainer vorlegen. Ein Schnupperkurs beträgt Zwei Einheiten. Neumitglieder, die bereits in einem anderen Verein das Rudern erlernt haben, müssen vor ihrer ersten selbstständigen Rudereinheit beim RCA ihre Fähigkeiten zum Zwecke der Eingruppierung, siehe Anlage Gruppierung, beim Einführenden oder einem Sportverantwortlichen (Trainer, Ausbilder, Vorstand) nachweisen.
 

2.Vor der Fahrt

 

  1. Sämtliche Ruderboote sind eingeteilt in Trainingsboote (Rennboote) und Boote für den allgemeinen Sportbetrieb nach Ruderklassen. Jeder Ruderer darf nur Boote seiner oder einer niederen Klasse benutzen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Die Einteilung der Boote ist aus einem Bootsbenutzungsplan ersichtlich, der in der Bootshalle am Fahrtenbuch ausgehängt ist. (Anlage Verteilung Boote nach Gruppierung)
 
  1. Die Fahrt muss im Fahrtenbuch (FA) eingetragen werden. Dieses
gilt ebenso für Fahrten auf fremden Gewässern, wie auch für die Mitnahme von Booten auf Regatten und Wanderfahrten. Gastruderer sind mit vollem Namen und dem Zusatz (Gast) einzutragen. Bei Fahrten auf dem Heimrevier ist vor Fahrtantritt in
das Fahrtenbuch einzutragen. Gäste sind verpflichtend die Einverständniserklärung Gäste auszufüllen und dem Vorstand/Trainer vorzulegen.
 
  1. Das Bootsmaterial ist vor Antritt der Fahrt zwingend auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Bei fest eingebauten Schuhen müssen Fersenbändel und Reißleine ordnungsgemäß angebracht sein, damit das Boot im Notfall schnell und sicher verlassen werden kann.
 
  1. In Mannschaftsbooten ist ein Bootsführer gefordert, der die Verantwortung eines Schiffsführers im Sinne der Verkehrsvorschriften trägt. Der Bootsführer trägt die Verantwortung, hat das Kommando und trifft wesentliche Entscheidungen. Ihm kann ein befähigter Steuermann zur Seite stehen.
 
  1. Beim Überqueren des Fahrrad- und Fußgängerweges ist besondere Vorsicht geboten.
 

3.Nach der Fahrt

 

  1. Beim Ab- und Anlegen am Bootssteg des RCA ist besondere Vorsicht geboten. Am Steg des RCA wird grundsätzlich gegen die Strömung ab- und angelegt.
 
  1. Nach Beendigung einer Ausfahrt muss das Boot sofort aus dem Wasser geholt werden. Anschließend ist das komplette Boot mit frischem Wasser zu reinigen, zurück
 
in die Bootshalle zu bringen und die Fahrt im Fahrtenbuch (FA) auszutragen.
 
  1. Der Umgang mit etwaigen Schäden ist in Abschnitt 5.5 geregelt.
 
  1. Wer als Letzter – im Zweifel ist das Fahrtenbuch einzusehen – oder außerhalb des offiziellen Ruderbetriebes vom Rudern eintrifft, räumt Bootspflegematerial, wie beispielsweise Bootsböcke und Eimer, zurück in die Bootshallen. Beim
Verlassen des Bootshauses sind alle Hallentore zu schließen. Ebenso hat der letzte Benutzer darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind.
  1. Nach Bootstransporten hat das Abladen am Ankunftstag, das Reinigen und Aufriggern der Boote spätestens am nächsten Tag zu erfolgen.
 
 

4.Sicherheit

 

4.1Allgemeines

  1. Die ausgehängte Fahrtordnung ist einzuhalten. Sie ist Bestandteil dieser Ruderordnung. Der Verkehr auf der Fulda ist stets aufmerksam zu beobachten.
 
  1. Es darf nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gerudert werden.
 
  1. Minderjährigen ist das Rudern ausschließlich unter Aufsicht und nur nach Vorlage einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Ruderkurse) oder des Aufnahmeantrages gestattet.
 
  1. Wer infolge körperlicher oder geistiger Einschränkungen, des Genusses alkoholischer Getränke, anderer berauschender Mittel oder infolge sonstiger Umstände nicht in der Lage ist, ein Ruderboot sicher zu führen, darf ein Ruderboot nicht benutzen. Verstöße gegen diese Grundregel können auch strafrechtlich verfolgt werden.
 

4.2Rudern bei schlechten Sicht- und Witterungsverhältnissen

  1. Bei schlechten Sichtverhältnissen, widrigen Bedingungen oder einer Unwetterwarnung ist der Ruderbetrieb gesperrt bzw. unverzüglich einzustellen. Dieses gilt insbesondere bei dichtem Nebel, Starkregen, Schneetreiben, Sturm, hohem Wellengang oder Glatteis auf dem Weg zum Steg. Bei Eisgang oder der Gefahr von Eisbildung darf nicht gerudert werden.
 
  1. Bei Gewitter besteht auf dem Wasser Lebensgefahr. Es ist unverzüglich anzulegen, ggf. auch an fremden Anlegestellen oder geeigneten Uferstellen.
 
  1. Bei Hochwasser (Pegel über 3,00 m) ist der Ruderbetrieb gesperrt, begonnene Fahrten sind unverzüglich zu beenden. Siehe Pegelstand unter:
https://www.hlnug.de/static/pegel/wiskiweb3/webpublic/#/overview/Wasserstand/station/43044/B ad%20Hersfeld1/WVorhersage?period=P7D
 

4.3Rudern im Winter vom 01.November bis zum 30. April

  1. Vom 01.11 – 30.04 ist aus Sicherheitsgründen, je nach Gruppierung, das Rudern nur in Begleitung eines Trainers, Ausbilders oder des Vorstandes gestattet.
 
  1. Bei negativen Lufttemperaturen ist der Ruderbetrieb komplett einzustellen.
 
  1. Insbesondere bei kalten Temperaturen sollte vor Fahrtantritt ein Aufwärm- Programm durchgeführt werden, um Muskulatur und Kreislauf vorzubereiten.
 
  1. Bei Temperaturen unter 10°C gilt für alle U16-Ruderer die Tragepflicht einer Schwimmweste im Einer und im Zweier ohne Steuermann.
 
  1. Falls es zu einer Kenterung kommt, ist die höchste Priorität auf die Rettung zu richten. Der/die Sportler bleiben am Boot, ziehen sich möglichst weit aus dem Wasser heraus und setzen sich rittlings aufs Boot um dann durch Rufen und Winken auf sich aufmerksam zu machen. Das Einsteigen in ein Skiff, um anschließend weiterrudern zu können, wird mit abnehmender Temperatur schwieriger. Schwimmen im kalten Wasser ist lebensgefährlich!
 

5.Benutzung von Sportgeräten

 

5.1Einteilung und Nutzung von Ruderbooten

  1. Die Nutzung der Ruderboote ist nur in den vorgesehenen Gruppenzuteilungen
erlaubt. Die Zuteilung wird durch den Trainer und den Vorstand bekannt gegeben. Die Nutzung von Mannschaftsbooten richtet sich nach der höchsten Eignung eines Ruderers im Boot.
 
  1. Weisungsbefugt für den Ruderbetrieb sind Trainer und Betreuer für ihre
jeweiligen Gruppen, sowie die rudernden Vorstandsmitglieder. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
 
  1. Die Ruderboote dürfen nur mit dem dazugehörigen Zubehör/Rollsitzen benutzt werden. Rollsitze dürfen nicht aus anderen Booten ausgebaut und getauscht werden.
 

5.2Einteilung und Nutzung anderer Sportgeräte

Die Nutzung der Kraftgeräte, Hanteln und die Nutzung der Ergometer ist nur geübten Mitgliedern gestattet. Vor Nutzung der Geräte ist die Teilnahmeliste auszufüllen.
 

5.3. Rudern auf fremden Gewässern

Regattameldungen, Trainingslager sowie Tages- und Wanderfahrten bedürfen der Zustimmung des Vorstands. Die Bootsführer müssen sich für Fahrten auf
fremden Gewässern mit allen dort gültigen Bestimmungen vertraut machen und sind für deren Einhaltung verantwortlich. Auf einer Regatta ist die Regattafahrtordnung zu befolgen.
 

5.4Unfälle

  1. Bei einem Unfall sind nach erforderlichen Sofortmaßnahmen (insbesondere Erste

Hilfe) am Unfallort unmittelbar die Personalien aller Beteiligten und die von Zeugen
aufzunehmen. Bei Unfällen mit Personenschäden ist die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen.
 
  1. Unfälle sind vom Bootsführer in der vorgeschriebenen Form unverzüglich zu Melden.

5.5Schäden und Haftung

  1. Jeder Nutzer haftet für Schäden, die von ihm verursacht werden. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Schäden bei der Wassersportausübung einschließt, ist dringend empfohlen.
 
  1. Eine Haftungsbefreiung ist nur dann möglich, wenn vorgefundene Beschädigungen vor Nutzungsbeginn im Fahrtenbuch eingetragen sind.
 
  1. Mängel und Beschädigungen sind in der vorgeschriebenen Form unverzüglich zu Melden.
 
  1. Befindet sich Bootsmaterial in einem nicht funktionsfähigen Zustand, so ist dieses im Fahrtenbuch festzuhalten sowie am Bootsmaterial deutlich zu
markieren. Defektes Material kann das Leben eines nächsten Nutzers gefährden. An Booten sind Schilder „Boot gesperrt“ anzubringen. Kleine Mängel (wie z.B. lose Schrauben, gerissene Schuhbänder und defekte Befestigungen) sollen selbstständig behoben werden.
 

6.Ruderbekleidung

 

  1. Gerudert wird ausschließlich in ordnungsgemäßer Ruderkleidung. Das Tragen der Clubkleidung ist erwünscht. Sport mit freiem Oberkörper ist sowohl draußen, als auch innen nicht erwünscht.
 
  1. Bei Veranstaltungen, z.B. Regatten, Anrudern, Bootstaufen, sind als Sportkleidung der Clubeinteiler und die Clubshirts zu tragen. Andere Clubkleidung, wie z.B. RCA- Trainingsanzug oder Club-Polohemd, ist an Land erwünscht.
 

7.Aushang und Kenntnisnahme

 

Diese Ruderordnung wird den aktiven Mitgliedern zugeleitet. Außerdem ist sie im
Bootshaus ausgehängt und auf der Vereinshomepage www.ruderclub-amicitia.de veröffentlicht.
 

8.Nichteinhaltung der Ruderordnung

 

Bei Verstößen gegen diese Ruderordnung können vom Vorstand Maßnahmen wie
zusätzlichen Arbeitsstunden, Rudersperren, Ruderverbote und Hausverbote angeordnet werden.
 
 
Beschlossen vom Vorstand im Februar 2025
Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom 07.02.2025
Ruderclub Amicitia Bad Hersfeld e.V.
 
 
 
Anlagen
 
Fahrtordnung für Ruderboote auf der Fulda
Gruppierung